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Christoph Wiesinger

Einführung in das Recht der Bau-Arbeitsgemeinschaften

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4125-6

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Einführung in das Recht der Bau-Arbeitsgemeinschaften (1. Auflage)

S. 11. Grundlagen

1.1. Bau-Argen als Faktum

In der Bauwirtschaft schließen sich Bauunternehmen oftmals für die Abwicklung eines konkreten Bauvorhabens zu einer Arbeitsgemeinschaft (kurz Arge; Plural Argen, nicht Arges) zusammen. Ein wesentliches Merkmal der Bau-Argen ist, dass sie für die Ausführung eines ganz konkreten Bauvorhabens gebildet und nach dessen Abwicklung auch wieder aufgelöst werden. Die Unternehmen, die an diesen Argen beteiligt sind, wollen also ihre Kapazitäten für ein bestimmtes Projekt bündeln, sich aber nicht dauerhaft zusammenschließen.

Unter Ausführung ist hier die physische Durchführung der Bauarbeiten – iaR also die Errichtung oder umfassende Sanierung eines Bauwerks – zu verstehen. Es kommt aber auch vor, dass im Planungs- und Dienstleistungsbereich Argen gebildet werden. Für diese stellen sich aber faktisch andere Probleme und sie sollen daher hier außer Betracht bleiben. Wenn im Folgenden von Argen gesprochen wird, sind damit ausschließlich Bau-Argen zur Errichtung eines Bauwerks gemeint.

Historisch gesehen war die Bildung von Argen oftmals aus rein praktischen Gründen erforderlich – für manche Großbauvorhaben in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hätte nich...

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