Das Basisinformationsblatt für Versicherungsanlageprodukte nach der PRIIP-Verordnung
1. Aufl. 2021
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S. 1186. Rechtsfolgen fehlerhafter Basisinformationsblätter
6.1. Zivilrechtliche Haftung
6.1.1. Allgemeines
Der europäische Gesetzgeber geht von der Annahme aus, dass die Basisinformationsblätter den Ausgangspunkt für die Anlageentscheidungen von Kleinanlegern bilden, weswegen die IBIP-Hersteller eine erhebliche Verantwortung gegenüber den Kleinanlegern tragen und dafür sorgen müssen, dass die Basisinformationsblätter nicht irreführend oder fehlerhaft sind und sie mit den einschlägigen Teilen der PRIIP-Vertragsunterlagen übereinstimmen.Aus diesem Grund ist zu gewährleisten, dass den Kleinanlegern ein wirksamer Rechtsbehelf zur Verfügung gestellt wird, und es ist gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Kleinanleger in der Union das gleiche Recht haben, für die Schäden infolge einer Nichteinhaltung dieser Verordnung Ersatzansprüche geltend zu machen.
Der Gedanke ist insbesondere deshalb von hoher Relevanz, da zwischen dem Kleinanleger und dem IBIP-Hersteller iaR keine vertragliche Beziehung bestehen wird. Außer im Falle eines Direktvertriebs schließt der Kleinanleger einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsvermittler ab, sodass keine vertragliche Haftung gegenüber dem IB...