Das Basisinformationsblatt für Versicherungsanlageprodukte nach der PRIIP-Verordnung
1. Aufl. 2021
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S. 203. Versicherungsanlageprodukte
3.1. Definition
Der Begriff der Versicherungsanlageprodukte (IBIP, engl insurance-based investment products) wurde unionsrechtlich erstmals im Rahmen der zweiten Finanzmarktrichtlinie eingeführt und in der Folge von der Versicherungsvertriebsrichtlinie sowie der PRIIP-Verordnung übernommen. Der europäische Gesetzgeber nahm hiermit Rücksicht auf jenen Umstand, dass Lebensversicherungsverträge keinesfalls ausschließlich der Abdeckung biometrischer Risiken dienen, sondern oftmals auch gewisse Kapitalanlageelemente beinhalten, die für den Versicherungsnehmer im Falle seines Todes oder seines Erlebens einen finanziellen Wert bieten können. Gerold führt weiter aus, dass insb nationale Steuervorteile dazu geführt hätten, dass vermehrt solche Verträge auf dem Markt vorzufinden sind, für die eine „Versicherung quasi nur noch den rechtlichen Mantel für eine Kapitalanlage darstellt und der Deckungsschutz gerade auf das Minimum gesetzt wird, das für die steuerliche Anerkennung ausreichend ist“. Folglich wäre es angemessen, derartige Versicherungsprodukte unter den gleichen Anlegerschutz zu stellen wie andere verpackte Anlageprodukte.
Ob und welche Versicherungsprodu...