Die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung
1. Aufl. 2015
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S. 2I. Einleitung
Das Rechtsgebiet der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist für sich schon komplex genug. Die mit der Erhebung der Abgabe zusammenhängenden Probleme werden es erst recht, wenn verfahrensrechtliche Fragen und/oder Fragen des – ebenfalls in der BAO geregelten – steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 34–47 BAO) dazu treten, somit Fragen, mit denen sich der Jubilar in seinem beruflichen Leben intensiv und erfolgreich auseinandergesetzt hat, wobei es ihm, wie sein umfangreiches literarisches Werk zum Ausdruck bringt, stets ein Anliegen war, den Bezug des Verfahrensrechts zu den betroffenen Rechtsgebieten und zu den Problemen des praktischen Vollzugs im Auge zu behalten. Dieser Beitrag sei ihm herzlichst gewidmet.
II. Ausgangssachverhalt
Gemeinnützige Vereine veräußern Grundstücke, die ihnen zur Förderung der begünstigten Zwecke unentgeltlich, insbesondere letztwillig zugewendet worden sind. Die Parteienvertreter, die die Verkäufe abwickeln, verhalten sich unterschiedlich: Von einem Teil der Parteienvertreter wird auf die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften (§ 21 Abs 2 Z 3 KStG 1988 iVm § 30c Abs 4 Teilstrich 1 EStG 1988) hingewiesen und von der Einbehaltung und Abfuhr von ImmoESt Abstand genommen. Von ...