Praxishandbuch AVG I Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
1. Aufl. 2022
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S. 19510. Das Verfahren vor dem VfGH
10.1. Allgemeines
Der VfGH hat seinen Sitz in Wien und besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Der Präsident leitet den VfGH. Er führt auch den Vorsitz bei Verhandlungen und Beratungen. Im Fall seiner Verhinderung wird er vom Vizepräsidenten vertreten. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt die Leitung das älteste Mitglied.
Der Präsident, der Vizepräsident, sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Diese Mitglieder und Ersatzmitglieder sind aus dem Kreis der Richter, Verwaltungsbeamten und Professoren eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität zu entnehmen. Die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag des Nationalrates bzw Bundesrates. Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung, eines allgemeinen Vertretungskörpers, des Europäischen Parlaments sowie Angestellte oder sonstige Funktionäre einer politischen Partei können dem VfGH nicht angehören.
Alle Mitglieder und Ersatzmitglieder müssen das Studium der Rechtswissenschaften oder...