Auswahl und Honorierung des Abschlussprüfers
1. Aufl. 2018
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S. 203IV. Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats bzw Prüfungsausschusses für die Auswahl des Abschlussprüfers
1. Untersuchungsgegenstand bzw Grundlegung
In diesem Abschnitt erfolgt eine normative Analyse der Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats bzw Prüfungsausschusses für die Auswahl des Abschlussprüfers. Zur Auswahl des Abschlussprüfers bei öffentlichen Auftraggebern wurde bereits ebenso ausführlich wie klar formuliert, dass die Bestimmungen des Unternehmensrechts (UGB) jene des Vergaberechts (BVergG), welche die Durchführung eines formellen Vergabeverfahrens vorsehen, verdrängen. Die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats bzw Prüfungsausschusses in Bezug auf die Prüfung des Jahresabschlusses und die Auswahl des Abschlussprüfers (§ 92 Abs 4a AktG bzw § 30g Abs 4a GmbHG iVm § 270 Abs 1 UGB), auf dessen Prüfungsergebnisse aufgesetzt wird, indiziert bzw postuliert jedoch sehr wohl die Notwendigkeit eines fairen, strukturierten, planvollen und nachvollziehbaren Vorgehens im Verfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers, das frei gestaltet werden kann und direkte Verhandlungen mit potenziellen Abschlussprüfern zulässt. Dies gilt für öffentliche Unternehmen genauso wie für nicht öffentliche Unternehmen. Dadurch werden sowohl an die an einem Auswahlv...