Auslandsbeurkundung beim GmbH-Gesellschafterwechsel
1. Aufl. 2018
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S. 1386. Europarechtlicher Exkurs
6.1. Allgemeines
In der Präambel zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Verwirklichung des Binnenmarktes eine der bezeichneten Überlegungen. Eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes ist der freie Dienstleistungsverkehr. Demnach ist insb zu prüfen, ob diese Grundfreiheit durch eine Nichtanerkennung gleichwertiger ausländischer Beurkundungen bei GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen in Österreich verletzt wäre. Dieses Kapitel beschäftigt sich daher mit der Frage, ob die europarechtlichen Grundfreiheiten der ausschließlichen Geltung des österreichischen Notariatsakts trotz gleichwertiger Auslandsbeurkundung entgegenstehen. Nach Art 26 Abs 2 AEUV umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem die sog vier Grundfreiheiten nach den Bestimmungen des AEUV gewährleistet werden. Ausgangspunkt für das Verständnis der Grundfreiheiten ist das Ziel der Rechtsordnung des AEUV, zu einer Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands in den Mitgliedstaaten beizutragen. Es handelt sich dabei um folgende Freiheiten:
Warenverkehrsfreiheit (Art 28 ff AEUV)
Niederlassungsfreiheit (Art 49 ff AEUV)
Dienstleistungsfreiheit (Art 56 ff AEUV)
Kapitalverkehrsfre...