Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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80. Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Seit erfolgte die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes für Bürger der so genannten „EU-8-Staaten“ – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Um bei dieser Grenzöffnung und dem möglichen größeren Zugang von Arbeitskräften aus den benachbarten Ländern ein Lohn- oder Sozialdumping hintan zu halten, hat das Parlament das so genannte Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz beschlossen (BGBl. I Nr. 24/2011).
Es sieht unter anderem vor, bei der Wiener Gebietskrankenkasse ein Kompetenzzentrum für Lohnkontrollen einzurichten, und verpflichtet die Unternehmen verstärkt zur Mitwirkung bei Überprüfungen. Gleichzeitig werden die Strafdrohungen verschärft. Damit sollen nicht nur Arbeitnehmerrechte gesichert, sondern, wie es in den Erläuterungen heißt, auch unfaire Wettbewerbsbedingungen vermieden werden.
80.1. Inhalt des Gesetzes
Kontrolle des nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlohns für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer/innen durch die Wiener Gebietskrankenkasse (als Kompetenzzentrum LSDB), im Baubereich auch durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigung...