Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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70. Tür kische Staatsangehörige
Für türkische Staatsangehörige gibt es auf Grund des Assoziationsabkommens (siehe unten) einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt.
S. 8070.1. Assoziationsabkommen
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis 96/09/0088 vom klar festgestellt, dass Österreich mit dem Beitritt zur EU auch die Verpflichtungen nach dem Assoziationsabkommen mit der Türkei aus dem Jahre 1963 (Abkommen zur Gründung eines Assoziationsabkommens zwischen der EWG und der Türkei) zu übernehmen hat und damit auch diesen Beschluss zu erfüllen hat.
70.2. Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung
Für türkische Staatsangehörige ist eine Beschäftigungsbewilligung von Amts wegen zu erteilen oder zu verlängern, wenn sie die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 erster und zweiter Unterabsatz oder nach Art. 7 erster Unterabsatz oder nach Art. 7 letzter Satz oder nach Art. 9 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei-ARB-Nr. 1/1980 erfüllen (Erläuterungen siehe unten).
70.3. Erteilung eines Befreiungsscheines
Türkischen Staatsangehörigen ist von Amts wegen ein Befreiungsschein auszustellen oder zu verlängern, wenn sie die Voraussetzungen nach Art. 6 Abs. 1 dritter Unterabsatz o...