Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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68. Streik
Für die Beschäftigung auf Arbeitsplätzen in einem von Streik und Aussperrung betroffenen Betrieb dürfen Beschäftigungsbewilligungen nicht erteilt werden.
Seitens des Arbeitgebers kann es beabsichtigt sein, dass ausländische Arbeitnehmer als Streikbrecher verwendet werden. Dies bedeutet, dass bei Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern während eines Streiks die Intentionen des Streiks unterlaufen würden bzw. der Arbeitgeber damit einen Streik ad absurdum führen würde.
Das Arbeitsmarktservice ist daher bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet.