Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

67. Strafbestimmungen

Seit der Novelle zum AuslBG, BGBl. I Nr. 25/2011, sieht das Gesetz neben den verwaltungsstrafrechtlichen auch gerichtlich strafbare Tatbestände vor.

Es wurde dem Artikel 9 der EU-Sanktionenrichtlinie (2009/52/EG) entsprochen, wonach bestimmte schwere Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung als gerichtlich strafbare Handlungen zu ahnden sind.

S. 7767.1. Verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände

Das AuslBG enthält in § 28 einen umfangreichen Strafkatalog, wobei je nach entsprechender Übertretung verschieden hohe Strafen zur Anwendung kommen. Dazu ein überblicksmäßiger Auszug.

In folgenden Fällen begeht eine Verwaltungsübertretung – sofern die Tat nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fällt – und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen, wer

  • einen Ausländer beschäftigt, für den weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt noch eine Zulassung als Schlüsselkraft (§§ 1212c AuslBG) erteilt wurde, oder

  • entgegen dem § 18 (Betriebsentscheidung) die Arbeitsleistungen eines Ausländers, der von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäf...

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