Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
63. Schlüsselkräfte
Schlüsselkräfte wurden in der Novelle zum AuslBG, BGBl. I Nr. 25/2011, neu geregelt und entsprechende Kriterien zur Zulassung von Schlüsselkräften festgelegt. Die neuen Regelungen sollen vor allem besonders qualifizierten Personen die Zuwanderung nach Österreich ermöglichen und den Beschäftigungsstandort Österreich attraktiver machen.
Es wurden einzelne Begriffe neu geschaffen:
S. 71Besonders hoch qualifizierte Ausländer
Sonstige Schlüsselkräfte
Mangelberufe
63.1. Besonders hoch qualifizierte Ausländer
Besonders hoch qualifizierte Ausländer, die die erforderliche Mindestpunktezahl für die in Anlage A des AuslBG ( → siehe Anhang) angeführten Kriterien erreicht und ein mit sechs Monaten befristetes Aufenthaltsvisum zur Arbeitssuche gemäß § 24a FPG erhalten haben, werden vor Ablauf des Visums zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft zugelassen, wenn die beabsichtigte Beschäftigung ihrer Qualifikation und den sonstigen für die Erteilung des Visums maßgeblichen Kriterien entspricht und sinngemäß die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 mit Ausnahme der Z 1 erfüllt sind (Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung). Im Einzelfall entfällt die Arbeitsmarktprüfung.
Hat die Schlüsselkraft einen Arbeitg...