Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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60. R ot-Weiß-Rot-Karte
60.1. Allgemeines
Die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ wurde mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 38/2011 geschaffen. Mit diesem Gesetz wurde eine Neustrukturierung des Systems der Aufenthaltstitel im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht festgelegt.
Mit dem Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“ soll eine neue Zuwandererpolitik entstehen und die den Bedürfnissen am österreichischen Arbeitsmarkt Rechnung trägt. Aus diesem Grunde unterliegt die Erteilung dieses Aufenthaltstitels keiner Quotenregelung. Der Aufenthaltstitel wird nur für besonders qualifizierte Personen erteilt. Die Entscheidung über die Zulassung wird nach einem Punktesystem (Anlage A, → siehe Anhang AuslBG) durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS getroffen.
60.2. Rot-Weiß-Rot-Karte plus
Dieser neu eingeführte Aufenthaltstitel berechtigt zur befristeten Niederlassung im Bundesgebiet und beinhaltet einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß § 17 AuslBG.S. 70 Drittstaatsangehörige, die bereits zwölf Monate einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“ besitzen, können im Verlängerungsverfahren einen Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ erlangen, sofern die regionale Geschäftsstelle des AMS mitgeteilt...