Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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S. 6752. Lohn- und Arbeitsbedingungen
52.1. Beschäftigungsbewilligung
Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist unter anderem auch, dass die Gewähr gegeben ist, dass der Arbeitgeber die Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhält. Im Gesetz ist nicht definiert, was unter Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verstehen ist. Jedenfalls darf der Ausländer nicht zu schlechteren Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden, als sie für die Mehrzahl der bezüglich Leistung und Qualifikation vergleichbaren inländischen Arbeitnehmer des Betriebes gelten. Jedenfalls haben ausländische Arbeitnehmer, sofern österreichisches Arbeitsrecht auf sie anzuwenden ist, wie inländische Arbeitnehmer Anspruch auf die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen.
Dabei hat auch die Behörde das Recht, nachzuforschen, ob Umstände vorliegen, die die künftige Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen zweifelhaft erscheinen lassen.
Durch obige Bestimmung hat der ausländische Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie sie Inländern im Betrieb zustehen. Die Ausländer haben Anspruch auf die kollektiv...