Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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48. KIAB – Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung
Die KIAB wurde mit in die Finanzverwaltung eingegliedert und firmiert nun unter dem Namen „Finanzpolizei“ ( → siehe „Finanzpolizei“).
Die KIAB als Sondereinheit zur „Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung“ hat(te) die Aufgaben:
der Feststellung illegaler Arbeitnehmer
damit im Zusammenhang stehende Steuerhinterziehungen und
die Überwachung von Sozialversicherungsbetrug.
Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl. I 99/2006) erfolgte mit Wirkung die Eingliederung der KIAB in die Finanzverwaltung. Bei jedem Finanzamt bestehen nun KIAB-Teams neben der Allgemeinen Verwaltung, der Betriebsveranlagung und -prüfung, der Abgabensicherung sowie der Info-Center. Die KIAB-Mitarbeiter sind also Organe des jeweiligen Finanzamtes.
Die Aufgaben der nunmehrigen Finanzpolizei wurden wesentlich erweitert.