Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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44. Gewerbeberechtigung – Entziehung
Die Abgabenbehörde kann die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern beantragen.
Das Arbeitsinspektorat hat im Verfahren Parteistellung.
44.1. Verfahren
Das Arbeitsinspektorat ist berechtigt, Berufung gegen Bescheide zu erheben. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales (nun: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Die zuständigen Behörden haben Ausfertigungen solcher Bescheide unverzüglich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (nun: BM für Wirtschaft, Familie und Jugend) zu übermitteln.