Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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S. 6040. Fremdenrecht – NAG
Mit dem Fremdenrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, wurde das bis dahin geltende Fremdengesetz (Fremdengesetz 1997 – FrG, BGBl. I Nr. 75/1997) aufgehoben. Das Fremdenpaket beinhaltet eine Reihe von Polizeigesetzen wie Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Sicherheitspolizeigesetz etc. Weiters wurde im Art. 4 des Fremdenrechtspakets das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich ( Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG) veröffentlicht.
Dieses Gesetz regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden, die sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten. Die Arten und Formen der Aufenthaltstitel sowie Niederlassungsbewilligungen sind im § 8 geregelt.
Das Fremdenrecht hat mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – FrÄG 2011, BGBl. I Nr. 38/2011 – weitere wesentliche Änderungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG, BGBl. I Nr. 100/2005) erfahren, wie z.B. neue Regelungen von Aufenthaltstiteln, „Rot-Weiß-Rot-Karte“, „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, „Blaue Karte EU“ oder Nachweis von Deutschkenntnissen.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit von Ausländern in Österreich ist neben dem AuslBG auch das NAG zu berücksichtigen.
Da sich diese Broschüre mit dem