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Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

39. Freizügigkeit

Unter Freizügigkeit versteht man das gemeinschaftliche Recht eines EWR-Bürgers, sich in Österreich niederzulassen (§ 2 Abs. 1 Z 14 NAG). EWR-Bürger, die dieses Recht in Anspruch nehmen, können eine unselbständige Tätigkeit in Österreich ohne behördliche Genehmigung ausüben. Dementsprechend sind diese Personen auch ausdrücklich vom AuslBG ausgenommen (§ 1 Abs. 2 lit. l AuslBG).

Für die zehn neuen Mitglieder, die mit der EU beigetreten sind, wurde in den „Kopenhagener Kriterien“ eine siebenjährige Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbart. Dies ermöglichte den Mitgliedstaaten, Bürger der neuen EU-Staaten von der Arbeitnehmerfreizügigkeit auszuschließen. Österreich hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Ausgenommen von den Beschränkungen für neue EU-Staaten sind Zypern und Malta. Die Staatsbürger dieser Länder konnten daher ohne behördliche Genehmigung in Österreich beschäftigt werden.

Für die Übergangszeit wurde ein „2+3+2-Modell“ (3 Phasen: 2 Jahre, 3 Jahre, 2 Jahre) vereinbart. Während dieser Zeit können die alten EU-Mitglieder für ihren Arbeitsmarkt weiterhin Beschränkungen für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten vorsehen.

39.1. Regelung seit

Aufgrund von Übergan...

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