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Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

37. Finanzpolizei

Diese Einrichtung ist neueren Ursprungs und hat auch im Rahmen der Ausländerbeschäftigung eine besondere Bedeutung.

Ursprünglich wurde die KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung) geschaffen. Wie der Name aussagt, hat sich diese Behörde mit der Verfolgung der illegalen Ausländerbeschäftigung zu befassen. In der Folge waren die Zollbehörden für die KIAB zuständig.

Seit ist die Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (auch für Ausländer zuständig) beim Bundesministerium für Finanzen angesiedelt. Durch die Ansiedelung der Prüfung im Rahmen der Finanzverwaltung in Verbindung mit der Verständigungspflicht anderer Behörden ist ein Höchstmaß von Synergien erzielbar – so das BMF –, da illegale Beschäftigung zumeist auch Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bedeutet.

Seit wurde die frühere „KIAB“ in „Finanzpolizei“ umbenannt. Der Name KIAB ist jedoch weiterhin geläufig, wie z.B. auch im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-Gesetz. Die rechtliche Grundlage der Finanzpolizei findet sich in § 12 AVOG 2010 .

Die Organe der Abgabenbehörden sind für Zwecke der Abgabenerhebung und zur Wahrnehmung anderer durch unmittelbar anwendbares Recht...

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