Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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34. EU/EWR-Zugehörige – Erweiterung
EWR-Bürger sind Staatsangehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, der EWR-Mitgliedstaaten und der neuen EU-Mitgliedstaaten.
34.1. „ Alte EU-Mitgliedstaaten“
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
34.2. Staaten des EWR, nicht jedoch der EU
Island, Liechtenstein und Norwegen.
S. 5534.3. „ Neue EU-Mitgliedstaaten“
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Am sind die letzten zwei Staaten in die EU eingetreten, und zwar Bulgarien und Rumänien. Die restlichen – oben genannten – zehn der neuen EU-Mitgliedstaaten sind am eingetreten. Die EU besteht somit aus 15 alten und 12 neuen Mitgliedstaaten.
Dem EWR gehören 30 Staaten an (EU zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen).