Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

34. EU/EWR-Zugehörige – Erweiterung

EWR-Bürger sind Staatsangehörige der 15 alten EU-Mitgliedstaaten, der EWR-Mitgliedstaaten und der neuen EU-Mitgliedstaaten.

34.1. „ Alte EU-Mitgliedstaaten“

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

34.2. Staaten des EWR, nicht jedoch der EU

Island, Liechtenstein und Norwegen.

S. 5534.3. „ Neue EU-Mitgliedstaaten“

Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Am sind die letzten zwei Staaten in die EU eingetreten, und zwar Bulgarien und Rumänien. Die restlichen – oben genannten – zehn der neuen EU-Mitgliedstaaten sind am eingetreten. Die EU besteht somit aus 15 alten und 12 neuen Mitgliedstaaten.

Dem EWR gehören 30 Staaten an (EU zuzüglich Island, Liechtenstein und Norwegen).

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