Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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29. Definitionen
29.1. Schlüsselkräfte
Schlüsselkräfte wurden mit der Novelle zum AuslBG, BGBl. I Nr. 25/2011, neu definiert.
Es wird von besonders hoch qualifizierten Kräften, von Fachkräften in Mangelberufen und sonstigen Schlüsselkräften gesprochen. Sie müssen über eine besondere Qualifikation verfügen, diese wird mittels eines festgelegten Punktesystems ermittelt ( → siehe „Schlüsselkräfte“ und Anlage zum AuslBG).
S. 5229.2. EWR-Bürger
EWR-Bürger sind Ausländer, die Staatsangehörige einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) sind.
29.3. Grenzgänger
Grenzgänger sind Ausländer, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, in den sie täglich zurückkehren, und die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einem unmittelbar an diesen Staat angrenzenden politischen Bezirk in Österreich oder in den Freistädten Eisenstadt oder Rust aufhalten.
29.4. Pendler
Pendler sind Ausländer, die einen Wohnsitz in einem Nachbarstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, in den sie zumindest einmal wöchentlich zurückkehren, und die sich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Österreich aufhalten.
29.5. Drittstaaten
Drittstaaten sind Staaten, die nicht Vertragspa...