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Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Dokumentvorschau
Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

27. Bundeshöchstzahl

Die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer darf den Anteil von 7vH am österreichischen Arbeitskräftepotenzial nicht überschreiten. Unter österreichischem Arbeitskräftepotenzial versteht der Gesetzgeber die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Inländer und Ausländer.

Für die Ermittlung der Bundeshöchstzahl ist das durchschnittliche österreichische Arbeitskräftepotenzial der vorangegangenen zwölf Monate heranzuziehen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat die Bundeshöchstzahl jährlich kundzumachen (§ 14 AuslBG). Bundeshöchstzahlenverordnung 2011 → siehe Anhang.

Auf die Bundeshöchstzahl sind alle Ausländer anzurechnen, die dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes unterliegen und beschäftigt oder arbeitslos vorgemerkt sind. Von der Anrechnung ausgenommen sind die gemäß § 18 betriebsentsandten Ausländer, die mit einer Anzeigebestätigung gemäß § 3 Abs. 5 beschäftigtenS. 51 Volontäre und Ferial- oder Berufspraktikanten und die gemäß § 4a beschäftigten ausländischen Künstler. Für die Berechnung des Ausschöpfungs- und Überziehungsgrades der Bundeshöchstzahl sind die vom Arbeitsmarktservice Österreich monatl...

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