Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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24. Betriebsübergang
24.1. Weitergeltung der Beschäftigungsbewilligung
Bei Eintritt eines anderen Arbeitgebers in das Rechtsverhältnis einer Beschäftigung durch Übergang des Betriebes oder Änderung der Rechtsform gilt bei sonst unverändertem Fortbestand der Voraussetzungen die Beschäftigungsbewilligung als dem neuen Arbeitgeber erteilt.
24.2. Voraussetzungen
Auf den Rechtsgrund der Betriebsnachfolge kommt es nicht an.
Es dürfen aber keine wesentlichen Änderungen der Voraussetzungen der Beschäftigungsbewilligung erfolgen, wie z.B. grundlegende Änderung der Produktion oder des Betriebszwecks.
24.3. Rechtsnachfolge
Eine einmal erteilte Beschäftigungsbewilligung bleibt innerhalb ihrer Geltungsdauer auch einem Betriebsnachfolger gegenüber wirksam.