Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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S. 4723. Betriebsentsandte Ausländer
23.1. Betriebsentsendung
Unter Entsendung versteht man eine Entsendung ausländischer Arbeitnehmer durch Unternehmen im Ausland nach Österreich, um hier Arbeiten durchzuführen. Zwischen dem österreichischen Auftraggeber des ausländischen Unternehmers und den ausländischen Arbeitnehmern wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
23.2. Entsendebewilligung
Ausländer, die von einem ausländischen Arbeitgeber ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäftigt werden, bedürfen, soweit nichts anderes im Gesetz bestimmt ist, einer Beschäftigungsbewilligung. Dauern diese Arbeiten nicht länger als sechs Monate, bedürfen Ausländer einer Entsendebewilligung, welche längstens für die Dauer von vier Monaten erteilt werden darf.
Dauert die Beschäftigung länger als vier Monate, so ist eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Der Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung ist jedenfalls noch vor Ablauf des 4. Monates nach Aufnahme der Arbeitsleistung vom Inhaber des Betriebes, in dem der Ausländer beschäftigt wird, bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice einzubringen.
Im Falle der Ablehnung der Beschäftigungsbe...