Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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15. Ausländerausschuss
Der Ausländerausschuss ist ein Ausschuss des Verwaltungsrates des AMS, der von den Sozialpartnern beschickt wird. Ihm gehören je zwei Vertreter der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft sowie je ein Vertreter der VereinigungS. 37 österreichischer Industrieller und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs an.
Der Ausländerausschuss ist neben den im Gesetz vorgesehenen auch in allen sonstigen Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich der internationalen Angelegenheiten der Arbeitsmigration und des EU-Migrationsrechts anzuhören.
15.1. Ausländerausschüsse der Landesdirektorien
Die Ausländerausschüsse bei den Landesdirektorien haben bei der Erfüllung der den Landesgeschäftsstellen des AMS obliegenden Aufgaben, soweit dies im Gesetz vorgesehen ist, mitzuwirken.
Dem Ausländerausschuss des Landesdirektoriums des AMS müssen aus dem Stande der Arbeitgebervertreter zwei Mitglieder aufgrund eines Vorschlags der Kammer der gewerblichen Wirtschaft und aus dem Stande der Arbeitnehmervertreter zwei Mitglieder aufgrund eine...