Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
13. Ausländer
Als Ausländer im Sinne des AuslBG gilt, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Staatenlose gelten auch dann als Ausländer, wenn sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Österreich haben.
Aber nicht jeder Ausländer fällt unter den Geltungsbereich des AuslBG, siehe unten.