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Rechtsprechungsänderung: Anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus im „Papamonat“
iFamZ 2022/97
§ 2 Abs 1 Z 4 FamZeitbG
Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tage umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht – entgegen der bisherigen Rsp, die den Anspruch in solchen Fällen insgesamt verneinte – (nur) für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ein anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus.