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Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

11. Au-pair-Kräfte

Mit Verordnung des BMWA sind Au-pair-Kräfte seit generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen (BGBl. II Nr. 124/2001).

Die Gastfamilie braucht zwar keine Beschäftigungsbewilligung, muss aber das Au-pair-Verhältnis unter Vorlage eines Au-pair-Mustervertrages und des Nachweises eines privaten Krankenversicherungsschutzes der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice anzeigen.

11.1. Was versteht man unter einem Au-pair-Verhältnis?

Au-pairs sind ausländische Schüler/innen oder Student/innen, die durch ihren Aufenthalt in Österreich ihre im Ausland erworbenen Deutschkenntnisse vertiefen und das österreichische Kultur- und Gesellschaftsleben kennen lernen möchten. Das Au-pair verpflichtet sich, leichte Hausarbeiten zu verrichten und die Betreuung der Kinder der Gastgeberfamilie im Ausmaß von insgesamt höchstens 20 Wochenstunden zu übernehmen.

11.2. Voraussetzungen für die Anzeigebestätigung

Das AMS stellt binnen zwei Wochen eine Anzeigebestätigung für sechs Monate aus, wenn die Au-pair-Kraft nicht jünger als 18 Jahre und nicht älter als 28 Jahre ist, erlaubt vermittelt wurde, in den letzten fünf Jahren nicht bereits ein Jahr als Au-pair-KraftS. 33 ...

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