Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

10. Asy lant – Asylwerber

Zu unterscheiden ist zwischen einem Asylanten, dem Asyl gewährt wurde, und einem Asylwerber.

10.1. Asylant

Das AuslBG ist nicht anzuwenden auf Ausländer, denen der Status eines Asylberechtigten (§ 3 Asylgesetz 2005AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005) zuerkannt wurde. Ausländer, denen in Österreich rechtskräftig Asyl gewährt wurde und die aus diesem Grund ein dauerndes Einreise- und Aufenthaltsrecht haben, sind vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen (§ 1 Abs. 2 lit. a AuslBG).

10.2. Asylwerber

Nicht von der Ausnahme erfasst sind Asylwerber, die bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag lediglich zum vorläufigen Aufenthalt berechtigt sind (§ 13 AsylG) oder nur ein befristetes Aufenthaltsrecht haben.

Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist grundsätzlich eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Sie wird Asylwerbern in aller Regel nur für die Saisonarbeit im Gastgewerbe oder in der Landwirtschaft für die Dauer von sechs Monaten erteilt. Eine reguläre Bschäftigungsbewilligung ist nur in Sonderfällen und nach den im AuslBG für Schlüsselkräfte geltenden Kriterien möglich.

S. 3210.3. Erwerbstätigkeit im Rahmen des Bundesbetreuungs- gesetzes – BBG

Asylwerber, deren Verfahren zugelassen wurden, können mit ihrem Einverständnis zu folgenden Tätigkeite...

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