Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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9. Aufenthaltstitel in Kartenform
Seit dem Inkrafttreten des Fremdenrechtspakets 2005 () werden die neuen Aufenthaltstitel in Kartenform ausgestellt. Auf der Vorderseite der Karte befindet sich eine Fotografie des Berechtigten und die Angabe des Titels (z.B. „Daueraufenthalt – EG“) und auf der Rückseite ein Hinweis zum Zugang auf den Arbeitsmarkt.
Der Hinweis „freier Zugang zum Arbeitsmarkt“ sagt aus, dass keine weitere ausländerbeschäftigungsrechtliche Bewilligung für die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Andererseits ergibt sich aus dem Hinweis „nur selbständige Erwerbstätigkeit zulässig“ oder „Arbeitsmarktzugang nur mit Arbeitsmarktdokument“, dass noch eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung erforderlich ist.