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Hans Trattner

Ausländerbeschäftigung kompakt

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1940-8

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Ausländerbeschäftigung kompakt (1. Auflage)

7. Arbeitsgesellschafter

Es stellt sich oft die Frage, inwieweit Gesellschafter einer Gesellschaftsform, sei es eine Personengesellschaft oder eine GmbH, auf Grund ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft einer Bewilligung nach dem AuslBG bedürfen.

7.1. Keine Bewilligungspflicht

Grundsätzlich gelten Personengesellschafter sowie Mehrheitsgesellschafter einer GmbH als selbständig erwerbstätig, sofern sie nicht gleichzeitig auch Arbeitnehmer der Gesellschaft sind.

Das bedeutet, dass ausländische Personengesellschafter sowie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit 50 % oder mehr als 50 % der Geschäftsanteile keiner Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG nachgehen und daher keiner Beschäftigungsbewilligung bedürfen.

S. 287.2. Dienstverhältnis

Anders verhält es sich, wenn Personengesellschafter Arbeitsleistungen für die Gesellschaft erbringen, die typischerweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses geleistet werden.

Bei ausländischen Gesellschaftern von Personengesellschaften sowie ausländischen Gesellschaftern einer GmbH mit Gesellschaftsanteil bis 25 % ist beim AMS ein Antrag zu stellen, dass festgestellt werden möge, dass der Ausländer einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung hat und daher nicht dem unterliegt (Feststellungsbescheid nach

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