Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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2. Ansprüche des Ausländers
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (künftig AuslBG) regelt unter anderem auch Ansprüche des Ausländers; vor allem dann, wenn das Gesetz nicht oder zu seinem Nachteil angewendet wird oder den Arbeitgeber ein Verschulden bei der Beschäftigung von Ausländern trifft.
S. 182.1. Beschäftigung ohne Bewilligung
Einem Ausländer, der entgegen den Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt wird, stehen gegenüber dem ihn beschäftigenden Betriebsinhaber für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie aufgrund eines gültigen Arbeitsvertrages zu.
Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass dem Ausländer für die Zeit der Beschäftigung die gleichen Ansprüche zukommen, als wäre der Beschäftigung ein gültiger Arbeitsvertrag zugrunde gelegen.
Beruht das Fehlen der Beschäftigungsbewilligung jedoch auf einem Verschulden des Betriebsinhabers, dann ist der Ausländer auch bezüglich der Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses so zu stellen, als ob er auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages beschäftigt gewesen wäre.
Dies gilt sowohl für die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Lohn- und Arbeitsbedingungen als auch für Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsvertrag, den ...