Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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S. 171. Ausländerbeschäftigung – Grundsätzliches
Drei Grundthemen beinhaltet das Ausländerbeschäftigungsgesetz:
Für welchen Bereich und für welchen Personenkreis gilt das Gesetz (Geltungsbereich)?
Für welche Personen findet das Gesetz keine Anwendung (Ausnahmen)?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer in Österreich tätig werden?
Geltungsbereich
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern im Bundesgebiet. Als Ausländer gilt, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Ausnahmen
Das Gesetz enthält einen umfangreichen Ausnahmenkatalog, unter anderem hinsichtlich der EU-Mitgliedschaft; aufgrund des Gesetzes gibt es eine Verordnung, wonach weitere Personengruppen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.
Voraussetzungen
Für die Beschäftigung von Ausländern sieht das Gesetz je nach Erfüllung besonderer vorgeschriebener Grundvoraussetzungen verschiedene Möglichkeiten vor:
Beschäftigungsbewilligung
Arbeitserlaubnis
Befreiungsschein
Zulassung als Schlüsselkraft
Entsendebewilligung
Anzeigebestätigung oder
Niederlassungsbewilligung bzw.
Niederlassungsnachweis.
Diese hier angeführten Themenkreise, die das Gesetz im Detail ausführlich behandelt, sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.