Ausländerbeschäftigung kompakt
1. Aufl. 2011
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S. 5Vorwort
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt die Beschäftigung von Ausländern im Bundesgebiet. Die ursprüngliche Gesetzesmaterie ist im BGBl. Nr. 218/1975 geregelt. Durch die ständige Entwicklung und Änderung der Wirtschaftslage, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes, hat das Gesetz im Laufe der Zeit eine Reihe von Novellierungen erfahren. Insgesamt gab es bis heute 41 Novellen. Die letzte umfassende Änderung wurde am im Parlament beschlossen. Durch die Novelle wurde das Gesetz an die mit erfolgte Öffnung des Arbeitsmarkts für BürgerInnen der sogenannten „EU-8-Staaten“ – Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – angepasst. Der Zuzug hochqualifizierter AusländerInnen, Schlüsselkräfte und Fachkräfte nach Österreich wurde neu geregelt. Für illegale Ausländerbeschäftigung sind in Hinkunft deutlich strengere Strafen – sowohl verwaltungsstrafrechtliche als auch gerichtliche – vorgesehen.
Ebenso hat das Parlament am das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) beschlossen. Es sollen damit die an Arbeitnehmer bezahlten Löhne kontrolliert und Missbrauch verfolgt werden. Ein Kompetenzzentrum, das bei der Wiener Gebietskranke...