Die Ausfuhr im Abgaben-, Finanzstraf- und Außenwirtschaftsrecht
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. S. 157Verbrauchsteuerrecht
A. Einführung
Mit einem jährlichen Aufkommen von über EUR 6 Milliarden leisten die Einnahmen aus verbrauchsteuerpflichtigen Waren einen wichtigen Beitrag zum Gesamtsteueraufkommen. Besteuert werden Alkohol (und alkoholhaltige Waren), Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Tabakwaren und Mineralöl. Damit werden einerseits fiskalpolitische, andererseits lenkungspolitische Ziele verfolgt. Die Erhebung von Verbrauchsteuern setzt den Verbrauch von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Inland voraus. Werden diese Waren ausgeführt, so fällt in Österreich aufgrund des Bestimmungslandprinzips bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften keine Verbrauchsteuer an. Im folgenden Beitrag wird das System der Verbrauchsteuern in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Ausfuhr, nähergebracht. Zusätzlich wird in einem abschließenden Kapitel die Ausfuhr bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beleuchtet.
B. Gesetzliche Grundlagen
Grundlage für die Erhebung von Verbrauchsteuern ist das Harmonisierungskonzept der Europäischen Union. Durch die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstigen indirekten Steuern soll das Funktionieren des...