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Ginthör/Barnert

Der Aufsichtsrat

Rechte und Pflichten

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1741-1

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Dokumentvorschau
Der Aufsichtsrat (2. Auflage)

S. 151 Grundlagen

1.1 Zweck und Funktion

1

Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wird oft als gesetzliches Überwachungsorgan bezeichnet. Im Aktienrecht ist der Aufsichtsrat als gesetzliches Pflichtorgan für jede AG zwingend und ausnahmslos vorgesehen.

2

Die zentrale allgemeine Funktion des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft lässt sich bereits aus dem Begriff Aufsichtsrat ableiten: Kernaufgabe dieses Gremiums ist einerseits die Aufsicht über die Geschäftsführung der Gesellschaft. Dazu gehören die Überwachung und die Kontrolle der Recht- bzw Gesetzmäßigkeit einzelner Tätigkeiten der Geschäftsführungsorgane ebenso wie die Mitbestimmung des Aufsichtsrates bei bedeutsamen Entscheidungen, die das Wohl des Unternehmens betreffen. Andererseits zählt auch die Begleitung und Beratung des Vorstandes bei strategischen oder operativen Entscheidungen zu einer Kernkompetenz des Aufsichtsrates.

3

Der Aufsichtsrat ist ein Kontroll- und nicht Geschäftsführungsorgan und daher grundsätzlich nicht befugt, die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Das Vertretungsmonopol liegt beim Vorstand. Der Aufsichtsrat ist nur in Ausnahmefällen zur Vertretung der AG befugt. Diese Ausnahmen sind in § 97 AktG aufgezählt, der eine ...

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