Ärztliche Tätigkeit und Recht
1. Aufl. 2021
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S. 1116. Ärztliche Tätigkeit und Werbung
6.1. Allgemeines
Für Ärzte gelten bei der Verbreitung von Informationen iZm ihrer Berufsausübung zusätzlich zu den werbebeschränkenden Regelungen des Wettbewerbsrechts berufsrechtliche Bestimmungen über Werbung. Zudem enthalten zahlreiche bereichsspezifische Sondergesetze Werberegelungen, die für die ärztliche Tätigkeit relevant sein können. Das ärztliche Standesrecht und viele Sondergesetze beinhalten darüber hinaus Kommerzialisierungsverbote, die in engem Zusammenhang mit den Werbebestimmungen stehen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Werbebeschränkung und das Provisionsverbot des ärztlichen Berufsrechts und richtet sich dabei an Juristen, Ärzte und andere am Thema Interessierte gleichermaßen. Anhand von Beispielen aus der umfassenden Judikatur insbesondere zu den Werbebestimmungen soll deren Inhalt verdeutlicht werden. Da dieser Werkbeitrag die vielfältigen Fragenstellungen, die sich iZm dem Thema Arztwerbung ergeben, naturgemäß nicht im Detail behandeln kann, enthält er zahlreiche Hinweise auf weiterführende Literatur.
6.2. Historische Entwicklung ärzterechtlicher Werberegelungen
Bereits im 19. Jahrhundert gab es Regelungen übe...