Arbeitszeit und Entgelt im Dienstvertrag
1. Aufl. 2021
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S. 412. Die Zeit im Arbeitsrecht
Die Zeit hat im Arbeitsrecht einen besonderen Stellenwert. Es ist jener Tagesbereich, in dem ein DN seine Freiheit über die Bestimmung seines Aufenthaltsortes, seiner Tätigkeit und seiner Ablaufgestaltung aufgibt.
Hieraus ergibt sich bereits eine allgemeine, einfache Definition der Arbeitszeit:
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Arbeitszeit ist jene Zeit, in welcher der DN dem DG zur Verfügung stehen muss. |
2.1. Begriff der Arbeitszeit
Trotz der relativ einfachen Definition von Arbeitszeit (vgl § 2 AZG, Art 2 Arbeitszeit-RL) und einer Fülle an Judikatur und Literatur bestehen noch immer Grauzonen.
Insbesondere im Bereich der sogenannten „Bereitschaft“, aber auch bei „Wegzeiten“ und „Umkleidezeiten“ bestehen in der Praxis Unklarheiten zur Qualifikation und Entgeltpflicht.
Ob oder ob nicht Arbeitszeit vorliegt, ist aber nicht nur für die Entgeltpflicht von Bedeutung, sondern auch für die einzuhaltenden Ruhezeiten zwischen den Arbeitsphasen. Auch werden die zulässigen Tageshöchstgrenzen nur durch AZ ausgereizt.
Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitsbereitschaft ein, wie auch die dazu bestehenden eigenen Regelungen im Gesetz (zB § 20a AZG) und in vielen KV zeigen. Der DN muss sich zwar zur sofortigen Aufnahme der Arbe...