Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 157Anhang 9 Muster-Sozialpartnervereinbarung zur Kurzarbeit
WKÖ-ÖGB
Gültig ab
VEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen der
_______________
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft __________
sowie der Gewerkschaft __________
über die Einführung von
KURZARBEIT und die LEISTUNG EINER KURZARBEITSUNTERSTÜTZUNG
während ihrer Dauer.
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Vereinbarung gilt
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. räumlich: | (Name und Anschrift des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin und des von Kurzarbeit betroffenen Betriebes) __________ |
Bei Arbeitskräfte-Überlassung – Beschäftiger: | __________ |
2. fachlich: | a) für den gesamten Betrieb: __________ b) für folgende Betriebsteile – vgl Abschnitt IV Pkt 2 lit a: __________ __________ |
3. persönlich: | Für die ArbeitnehmerInnen des im räumlichen Geltungsbereich angeführten Betriebes. Lehrlinge werden nicht in die Kurzarbeit einbezogen. Mit der Ausbildung von Lehrlingen beauftragte AN dürfen nur S. 158insoweit einbezogen werden, als die Aufsicht und Qualität der Ausbildung nicht darunter leidet. Ferner werden folgende AN-Gruppen nicht in die Kurzarbeit einbezogen:
|