Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension
1. Aufl. 2010
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S. 1099. Sabbatical
9.1. Einleitung
Unter dem Begriff „Sabbatical“ wird (im allgemeinen Sprachgebrauch) eine über einen längeren Zeitraum andauernde Teilzeitbeschäftigung/Herabsetzung der Wochendienstzeit, bei der das Beschäftigungsausmaß nicht gleichmäßig über die Laufzeit verteilt ist und die einen Freizeitblock (Freistellungsphase) enthält, bei der sich die Entgelthöhe aber nach dem (durchschnittlichen) Beschäftigungsausmaß während des Sabbaticals richtet, verstanden. Analog zur Altersteilzeit kommt es also zu einer Entkopplung zwischen Arbeitsleistung und Entgeltzahlung. Explizite gesetzliche Regelungen dafür gibt es (nur) für den öffentlichen Sektor.
9.2. Öffentlicher Dienst
9.2.1. Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 78e BDG bzw § 20a VBG kann der Beamte bzw VB für einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens zwölf Monaten gegen anteilige Bezugskürzung innerhalb einer Rahmenzeit von zwei bis fünf vollen Jahren vom Dienst freigestellt werden, wenn
keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen und
der Beamte bzw VB seit mindestens fünf Jahren im Bundesdienst steht.
In den Details unterscheidet sich das Zustandekommen eines Sabbaticals nach dem BDG etwas vom Procedere nach dem VBG: Nach dem BDG ist ein Antrag...