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Andreas Gerhartl

Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1662-9

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Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension (1. Auflage)

S. 716. Altersteilzeitgeld

6.1. Einleitung

Ein Arbeitgeber, der ältere Arbeitnehmer beschäftigt, die ihre Arbeitszeit verringern, und diesen einen Lohnausgleich gewährt, hat gemäß § 27 Abs 1 AlVG Anspruch auf Altersteilzeitgeld. Altersteilzeitgeld stellt gemäß § 27 Abs 7 AlVG kein Entgelt iSd UStG dar. Je nach Laufzeitbeginn der Altersteilzeit bestehen verschiedene gesetzliche Varianten. Im Rahmen dieses Buches wird lediglich die für Vereinbarungen mit Laufzeitbeginn ab geltende Rechtslage dargestellt. Nach dieser ist es insbesondere nicht (mehr) erforderlich, für den (erhöhten) Bezug von Altersteilzeitgeld eine Ersatzkraft einzustellen. Altersteilzeit wirft sowohl arbeits- als auch (iwS) sozialversicherungsrechtlich überaus komplexe Probleme auf

6.2. In Betracht kommender Personenkreis

Altersteilzeitgeld kann nach Dauerrecht (ab 2014) für längstens fünf Jahre für Personen beansprucht werden, die nach spätestens fünf Jahren das Regelpensionsalter vollenden. Abweichend davon gebührt Altersteilzeitgeld

  • im Jahr 2010 für Frauen, die den 636. Lebensmonat (das 53. Lebensjahr) und für Männer, die den 696. Lebensmonat (das 58. Lebensjahr) vollendet haben,

  • im Jahr 2011 für Frauen, die den 642. Lebensmonat (53 Jahre und 6 Mona...

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