Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension
1. Aufl. 2010
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 212. Möglichkeiten der Pensionierung
2.1. Einleitung
In Bezug auf die Möglichkeiten, in Pension zu gehen, bestehen gravierende Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf einem Vertrag beruht. Bei Beamten bleibt das (öffentlich-rechtliche) Dienstverhältnis auch nach der Pensionierung (Ruhestandsversetzung) aufrecht; es entfällt „lediglich“ die Arbeitspflicht und anstelle des Gehaltes tritt der Ruhebezug. Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf Vertrag beruht, ist das Vorliegen eines Pensionsanspruches dagegen prinzipiell unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu beurteilen; ein Arbeitsverhältnis (aus dem ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt wird) wirkt sich allerdings negativ auf den Bezug einer Frühpension aus.
Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Systemen besteht darin, dass die für die Pension erforderlichen Altersgrenzen bei Beamten nicht zwischen Männern und Frauen differenzieren. Im ASVG bzw APG wird diese Differenzierung dagegen erst langfristig beseitigt. Schließlich sieht das BDG (grundsätzlich) zwingend einen Übertritt in den Ruhestand bei Erreichen des Regelpensionsalters vor. Im Regime des ASVG bzw APG ist der Arbeit...