Arbeitsrecht im Konzern
1. Aufl. 2020
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S. 321. Arbeitskräfteüberlassung im Konzern
1.1. Allgemein
In konzernalen Strukturen stellt sich in der Praxis oft die Aufgabe, Mitarbeiter bestimmten Projekten oder Konzerngesellschaften zuzuordnen. Der Ausgangspunkt der Überlegung ist hierbei, die bereits im Konzern vorhandenen Mitarbeiter arbeitgeberübergreifend einzusetzen.
Nachdem es keine „echten“ Konzernarbeitsverhältnisse gibt und daher Arbeitnehmer stets bei einem oder mehreren Arbeitgebern beschäftigt sein müssen, stellt sich somit die Frage, wie Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns unterschiedlichen Projekten oder Konzerngesellschaften rechtlich zulässig zugeordnet werden können.
Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wann (innerhalb eines Konzerns) Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG vorliegt bzw. ob die Anwendung des AÜG bei konzernaler Beschäftigung von Arbeitnehmern vermieden werden kann.
Wir werden daher in der Folge die Bestimmungen des AÜG und deren Auslegung in Literatur und Rsp näher betrachten.
Folgende Definitionen des AÜG helfen uns dabei:
Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG liegt dann vor, wenn Arbeitskräfte beschäftigt werden, die zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden.
Überlasser ist, wer Arbeitskräfte zur ...