Erwin Fuchs/Stefan Schuster

Arbeitsrecht im Konzern

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4260-4

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Arbeitsrecht im Konzern (1. Auflage)

S. 31. Allgemeines zum Konzern

1.1. Einleitung

Der Konzernbegriff hat seinen Ursprung im (spät-)lateinischen Verb concernere (für zusammenfügen bzw ‑führen). Cernere bedeutet ua sich unterscheiden, verschieden sein, das Präfix con bedeutet zusammen, mit(-einander). Begrifflich steht der Konzern also für die (wirtschaftliche) Verbindung von rechtlich und/oder wirtschaftlich verschiedenartigen Unternehmen.

Konzerne entwickelten sich historisch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung zunächst aus rein praktischen und kommerziellen Überlegungen. Sie gehören zu den Organisationsformen zweckgerichteten Handelns, die weder vom Recht erfunden wurden […], noch aus dem Recht leben […], sondern sich aus dem Handeln phantasiebegabter Menschen entwickelt haben.

Als erster Konzern der Geschichte gilt das vom italienischen Bankier Cosimo de’ Medici geleitete Unternehmensimperium, das bereits Mitte des 15. Jahrhunderts Mehrheitsbeteiligungen an zahlreichen rechtlich selbständigen Unternehmen in ganz Europa umfasste. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts nahm die Entwicklung von Konzernen aufgrund des stark ansteigenden Kapitalbedarfs der Wirtschaft und zunehmender Unternehmenskonzentration zunächst in der Mont...

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