Die Anti-Tax-Avoidance-Richtlinie
1. Aufl. 2017
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1. S. 106Einleitung
Um gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (engl „base erosion and profit shifting“, kurz BEPS) von international agierenden Unternehmen vorzugehen, sah die OECD bereits 2013 in ihrem Aktionsplan unter Punkt 3 vor, die Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung (sog CFC-Rules – controlled foreign company-rules) zu stärken bzw – dort, wo nicht vorhanden – einzuführen. Darauf aufbauend veröffentlichte die OECD 2015 einen Bericht mit konkreten Ideen, wie CFC-Regelungen ausgestaltet werden können.
Die Notwendigkeit einer Hinzurechnungsbesteuerung sah die OECD in der Wechselwirkung unterschiedlicher Steuersysteme bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, durch die es zu doppelter Nichtbesteuerung oder zu einer Besteuerung kommen kann, die geringer ist als eine Einmalbesteuerung. Eine CFC-Gesetzgebung soll dies verhindern und verfolgt dabei das Ziel, die im Ausland erzielten niedrigbesteuerten und nicht ausgeschütteten Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens dem beherrschenden inländischen Unternehmen zuzurechnen und dort zu versteuern. Der Anreiz, Gewinne in Niedrigsteuerländer (Steueroasen) zu verschieben, soll von Anfang an unterbunden werden, inde...