Anteilstransaktionen an gemeinnützigen Bauvereinigungen
1. Aufl. 2020
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S. 113. Relevante Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts
Im Rahmen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts werden umfangreiche Anforderungen an Anteilstransaktionen im Bereich gemeinnütziger Bauvereinigungen gestellt. Diese stehen unmittelbar im Dienst der Absicherung gemeinnütziger Vermögensmassen, insbesondere durch die Hintanhaltung von Zielkonflikten und Vermögensentnahmen.
3.1. Gesetzliche Beschränkung des Eigentümerkreises
Der gesetzlich zulässige Eigentümerkreis bzw die gesetzlich zulässige Eigentümerstruktur von GBVs ist Beschränkungen unterworfen, die in den § 9, 9a und 9b WGG enthalten sind. Diese Bestimmungen restriktiven Charakters sind grundsätzlich nicht als willkürlich anzusehen. Intention des Gesetzgebers war und ist es vielmehr, Zielkonflikte zwischen einer GBV und ihren Gesellschaftern hintanzuhalten. Besonders hervorzuheben an dieser Stelle ist, dass rechtlich auf „überwiegenden Einfluss“ abgezielt wird. Die Bestimmung selbst muss als eine besonders bedeutsame erachtet werden. Sie war bereits unter der Bezeichnung „§ 4 – Ausschluss der Erwerbsgeschäfte“ in der zugehörigen Notverordnung des Jahres 1930 enthalten. Es wird sich im Nachfolgendem zeigen, dass auch der später...