Amtshaftung für mangelhafte Bankenaufsicht
1. Aufl. 2019
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S. 62. Grundlagen der nationalen Bankenaufsicht
2.1. Vorbemerkung
Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Bestimmungen der Bankenaufsicht nach nationalem Recht gegeben. Der Aufbau folgt dabei einer Ordnung, die auch bei den anschließenden Betrachtungen zur Amtshaftung nützlich ist, und unterscheidet deshalb zwischen Aufsichtsorganen, Beaufsichtigen, Aufsichtszielen und Aufsichtsmitteln.
2.2. Aufsichtsorgane
2.2.1. FMA
Die Gesetzgebung und Vollziehung betreffend das Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen ist Bundessache (Art 10 Abs 1 Z 5 B-VG) und kann unmittelbar von einer Bundesbehörde besorgt werden (Art 102 Abs 2 B-VG). Zu diesem Zweck wurde die FMA als weisungsfreie Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet (§ 1 Abs 1 FMABG; Verfassungsbestimmung). Zur von der FMA durchzuführenden Bankenaufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse der in § 2 Abs 1 FMABG genannten Gesetze, insbesondere des BWG. Einzelheiten zur Einrichtung der Organe der FMA (Vorstand und Aufsichtsrat) bestimmen § 4 ff FMABG. Einzelheiten zum Personal der FMA bestimmen § 14 f FMABG.
2.2.2. OeNB
Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft und die Zentralbank der Republik Österreich sowie integraler Bestandteil des ESZB (§ 2 NBG). Einzelhei...