Außergerichtliche Streitbeilegung in Vebraucherangelegenheiten
1. Aufl. 2019
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S. 20V. Zuständige Stellen
Das AStG zählt insgesamt acht Schlichtungsstellen auf, die Schlichtungsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Diese Aufzählung ist abschließend, daher enthält das Gesetz auch keine Bestimmungen über ein Zulassungsverfahren für weitere Stellen oder Ähnliches mehr.
Gesetzlich festgelegt sind:
die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria,
die Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
die Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte,
die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft,
der Internet Ombudsmann,
die Ombudsstelle Fertighaus und
die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
Diese Stellen sind allerdings nur insoweit Schlichtungsstellen im Sinne des AStG, als sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit tätig werden. Die Zuständigkeit für sich ist im konkreten Zusammenhang ein auslegungsbedürftiger Begriff.
Zuständigkeiten sind zum einen dort gegeben, wo diese für bestimmte Schlichtungsstellen ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben sind, wie etwa in § 26 E-ControlG hinsichtlich der Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria oder in § 53 PMG hinsichtlic...