Der AG-/SE-Vorstand
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 24II. Organisation und innere Ordnung des Vorstandes
A. Zusammensetzung des Vorstandes
1. Allgemeine Voraussetzungen
Weder juristische Personen noch Personengesellschaften können zu Mitgliedern des Vorstandes bestellt werden; diesem dürfen demnach nur physische Personen angehören. Die volle Geschäftsfähigkeit ist eine weitere Voraussetzung, sodass die Bestellung einer nicht voll geschäftsfähigen Person zum Vorstandsmitglied nichtig ist, und zwar auch im Verhältnis zu Dritten.
Die Satzung kann weiters gewisse interne, von den Vorstandsmitgliedern zu erfüllende Bedingungen vorsehen, etwa dass sie einer bestimmten Nationalität angehören oder eine bestimmte Berufsausbildung aufzuweisen haben.
2. Zahl der Vorstandsmitglieder
Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird grundsätzlich durch die Satzung festgelegt. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche von Aktiengesellschaften bestehen sondergesetzliche Regelungen, welche die Bestellung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vorsehen.
S. 25Die Satzung kann die Anzahl der Vorstandsmitglieder zwar nicht unbestimmt lassen, die Angabe einer konkreten Anzahl an Vorstandsmitgliedern ist aber nicht notwendig. Es reicht aus – und ist empfehlenswert – in der Satzung einen...