Thomas Rauch

Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-1473-1

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Arbeitgeber und Betriebsrat im betrieblichen Alltag (1. Auflage)

S. 9522. Der ZBR

22.1. Allgemeines

Zum Unternehmensbegriff bzw zum ZBR im Unternehmen siehe 3.6.

Zur Anfechtung einer ZBR-Wahl siehe 5.2.4.

Zur Betriebsräteversammlung siehe 21.

Da die Regelungen zur Geschäftsführung des ZBR den Bestimmungen für die Geschäftsführung des BR weitgehend angeglichen sind (§ 83 ArbVG, § 31 BR-GO), ist auf die entsprechenden Ausführungen zum BR zu verweisen:

Zur Konstituierung siehe 13.

Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen siehe 14. und 15.

Zur Übertragung von Aufgaben siehe 16.

Zur Kompetenzübertragung an den ZBR siehe 39.7.

Die Errichtung geschäftsführender Ausschüsse durch Geschäftsordnung (§ 69 Abs 4 ArbVG) ist nicht zulässig (§ 83 letzter Satz ArbVG).

Zur autonomen Geschäftsordnung und Vertretung nach außen siehe 17.

Für die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder sind die Bestimmungen für den BR analog anzuwenden (§ 30 BR-GO; siehe 12.1.).

Zu den Zuständigkeiten des ZBR im Unternehmensbereich siehe 39.5.

Die Wahl eines ZBR setzt voraus, dass im Unternehmen in zumindest 2 Betrieben ein BR besteht (, Arb 10.846). Die Mitglieder des ZBR sind von der Gesamtheit der Mitglieder der im Unternehmen errichteten BR aus ihrer Mitte zu wählen (§ 81 ArbVG; siehe 3.6.).

22.2. Zahl der Mitglieder des ZBR

Der ZBR umfasst in...

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